Inklusion

...ist in aller Munde.

Und viele fragen sich: Was ist das eigentlich? Darauf gibt es viele Antworten, je nach Blickwinkel. Zumeist wird der Begriff auf Menschen mit Behinderung und ihre Beteiligung am Bildungswesen bezogen. In der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf inklusive Bildung haben.

Das bedeutet:

  • Menschen mit Behinderung werden mit ihren individuellen Fähigkeiten anerkannt und haben ein Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen (Arbeit, Schule, Hochschule, Freizeit, Kultur und Gesellschaft). Sie haben ein Wahlrecht, wo sie beispielsweise studieren und leben wollen.
  • Daraus folgt die gesellschaftliche und strukturelle Aufgabe, den Zugang zu Bildung und in andere Lebensbereiche hinein für eingeschränkte oder anders benachteiligte  Personen sicherzustellen.
  • Inklusion erkennt die Besonderheit aller Menschen an.

Wenn Sie mehr wissen wollen, können Sie zum Beispiel hier die Leitlinien für Inklusive Bildung der UNESCO herunterladen.